Blandina Broesicke wrote:
Hallo Miroslav,
soweit ich weiß, musst du dich da ermächtigen lassen, wo du deinen Wohnsitz hast. Wenn das Bayern ist, wirst du dich mit den dortigen Stellen auseinandersetzen müssen. Ich habe auch in einer anderen Verordnung (Sachsen) gelesen, dass Deutsch die korrespondierende Sprache der Qualifikation sein muss, um eine ausländische Prüfung anerkennen zu können.
Womöglich musst du in Bayern eine erneute Prüfung ablegen, was natürlich ärgerlich ist. Insbesondere, da anscheinend für Serbisch keine jährlichen Termine, wenn überhaupt welche, angeboten werden. Die Prüfungen aus Leipzig scheinen anerkannt zu werden.
Was hat denn das Kultusministerium auf deine Aufstellung zu den Prüfungsinhalten geantwortet?
In einem anderen Bundesland als dem eigenen erstmals ermächtigt zu werden, kann je nach Bundesland wahrscheinlich schwierig werden, wenn man nicht kurzfristig zur Verfügung stehen kann. So steht es zumindest in der Zulassungsordnung von Berlin. Das ist für Dolmetscher verständlich. Für Übersetzer nicht unbedingt, aber so ist es bis jetzt geregelt.
Viel Glück,
Blandina
Hallo Blandina,
Ich wohne im Ausland. Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfahlen und andere Bundesländer können oder möchten meine staatliche Prüfung als Übersetzer nicht anerkennen. Einzig und allein hat das Oberlandesgericht Dresden mir einen Antrag auf Beeidigung und Anerkennung geschickt. Da ich bereits einen Antrag auf Anerkennung in Bayern gestellt habe, habe ich die Prüfungsstelle gebeten meine eingereichten Unterlagen ans Oberlandesgericht Dresden weiterzuleiten. Ich hoffe sehr, dass es klappt und das letztlich alles gut geht.
Viele Grüße,
Miroslav