08:10 Dec 11, 2020
KYC wird bei keinem meiner Kunden übersetzt. Sie schreiben entweder KYC (Know Your Client) oder erklären den Begriff in einer Fußnote, wenn es sich um einen Text handelt, der auch an Privatkunden geht oder veröffentlicht wird. Die eine richtige Methode gibt es nicht, es kommt unter anderem darauf an, ob es für den englischen Begriff einen eingeführten deutschen gibt oder nicht (in diesem Fall würde ich den deutschen verwenden, wie z. B. P/E=KGV). In Rechtstexten verwende ich eher die englische Originalbezeichnung mit einer deutschen Erklärung in Klammern beim ersten Vorkommen. In Finanztexten gibt es oft gar keine deutsche Version. In Deinem Fall würde ich eventuell, um es nicht zu seltsam aussehen zu lassen, Folgendes wählen: „Der KYC-Analyst (KYC = Know Your Client) muss den Bericht einreichen“ – wobei „Know Your Client“ eventuell auch noch erklärt werden muss, je nach Zielgruppe. |