[alle Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen] wieder aufbauen oder wieder zusammenbauen
Explanation: Hier würde ich die Satzreihenfolge wie folgt umdrehen, weil alle genannten Handlungen vorher durchgeführt werden sollen: ***Reassemble*** all guards and safety devices removed and check proper operation before restarting the machine. => Vor dem Neustart der Maschine alle abgebauten Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen ***wieder aufbauen*** und den ordnungsgemäßen Betrieb prüfen. Eine Prüfung im Bereich Usability (Benutzerfreundlichkeit, oben erklärt) der Sicherheitseinrichtungen könnte aber ein Hinweis auf eine gute Maschine sein. : Hier handelt der Schädiger leichtfertig, wenn er die abgebaute Sicherheitseinrichtung nicht wieder anbringt bzw. die Umgehung nicht wider aufhebt. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd... Of vorfindbare Fehlerquellen sind • Fehlende abgebaute Hintertretschutzmaßnahmen, • Nachträglich manipulierte Maßnahmen gegen Über- und Untergreifen, https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd... Beschreibung: Schutzplanken der Landesstraße 281 Hachenburg - Schneidmühle Umfang der Leistung: ca. 100 m Schutzplanken austauschen ca. 300 St Schutzplanken Pfosten ausbauen ca. 400 m Schutzplanken wieder aufbauen ca. 200 m neue Schutzplanke Eco Safe liefern und aufbauen https://www.dtad.de/details/Schutzplanken_65582_Hambach-1431... 6.300 lfm Wildsperrzaun ab- und wieder aufbauen https://www.dtad.de/details/Baumfaellung_Rodungsarbeiten_Zau... 6) Die Schutzvorrichtungen (3) wieder aufbauen, indem man in umgekehrter Reihenfolge vorgeht. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd... anmerkung: "removed" bezieht sich logischerweise auf "all guards and safety devices". Deshalb habe ich "abgebaut" auch vor beide Begriffe gesetzt. Da die Kollegen schon mit weniger Referenzen CL5 gewählt haben, muss ich dies auch tun, obwohl ich sonst CL4 gewählt hätte. Ob die Schutzvorrichtungen "angebracht" werden, kann anhand des Kontextes nicht beurteilt werden. Reassamble hat mehr den Sinn von "Wiederaufbauen", wieder zusammenbauen.
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Leider hatte ich vergessen, den Begriff "operation" so zu hinterfragen, wie ich es sonst tue. Deshalb eine kleine Korrektur: "Vor dem Neustart der Maschine alle abgebauten Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen ***wieder aufbauen*** und die ordnungsgemäße Funktion prüfen."
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Nach meinen letzten Diskussionsbeiträgen muss ich meinen Vorschlag noch wie folgt verbessern: "Vor dem Neustart der Maschine alle abgebauten Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen ***wieder aufbauen*** und die ordnungsgemäße Funktion überprüfen."
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Wesentliche Anforderungen für Wartungsarbeiten aus den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgesnossenschaften: BGR 124 - Steuerungen von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) : 2.5 Gefahrbringende Bewegungen im Sinne dieser Sicherheitsregeln sind Bewegungen von in Bahnen geführten Teilen der Druck- oder Papierverarbeitungsmaschine, des Werkzeuges oder des Werkstückes, die durch Fremdeinflüsse und Fehler in der Steuerung entstehen und dabei Gefahrstellen oder Gefahrquellen bilden. Gefahrbringende Bewegungen sind z.B.: • Unbeabsichtigter Anlauf, • unbeabsichtigter Durchlauf, • unbeabsichtigte Fortsetzung einer Bewegung bei beabsichtigter Unterbrechung, • unbeabsichtigtes Hochlaufen eines Antriebes in eine höhere Geschwindigkeit, als im Tippbetrieb erlaubt. https://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgr/124a.htm VBG 7i - Druck und Papierverarbeitung Unfallverhütungsvorschrift – Maschinenaltbestand : § 4 Sicherung der Gefahrstellen an bewegten Teilen (1) Einzugstellen an Zylindern, Walzen, Trommeln, Rollen und ähnlichen Maschinenteilen von Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung müssen durch trennende Schutzeinrichtungen oder Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion gesichert sein. (2) An Fahrwerken müssen die Quetschstellen zwischen Fahrrollen und Fahrebene gesichert und unbeabsichtigte Fahrbewegungen verhindert sein. (3) An Einzieheinrichtungen für bahnförmige Materialien muss durch Schutzeinrichtungen das Hineingreifen in Gefahrstellen verhindert sein. (4) Umzäunungen müssen so beschaffen sein, dass der Abstand von der Standfläche zur Unterkante höchstens 400 mm und zur Oberkante mindestens 1,4 m beträgt. : § 6 Verriegelungen (1) Verkleidungen, Verdeckungen und Zugänge in Umzäunungen von Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung, die häufig oder für Rüstarbeiten abgenommen oder geöffnet werden, müssen mit den gefahrbringenden Bewegungen verriegelt sein. (2) Verkleidungen und Verdeckungen, die nicht häufig oder nur für Instandhaltungsarbeiten abgenommen oder geöffnet werden, müssen so befestigt sein, dass sie nur mit Werkzeug gelöst werden können. : § 9 Einrichtungen zum Ingangsetzen beim Rüsten, beim Beheben von Störungen, beim Instandhalten (1) Druckmaschinen und Maschinen der Papierverarbeitung dürfen bei Rüstarbeiten, • bei Arbeiten zum Beheben von Störungen, • bei Instandhaltungsarbeiten, die bei abgenommener oder geöffneter Verkleidung oder Verdeckung oder nach Betreten eines Gefahrbereiches durchzuführen sind, nur inganggesetzt werden können durch 1. Zweihandschaltung, sofern die Arbeiten nur von einem Versicherten durchgeführt werden, und zwar a. ohne Laufgeschwindigkeitsbegrenzung, wenn Verletzungsgefahren nur für Hände bestehen, b. mit einer Begrenzung der Laufgeschwindigkeit auf höchstens 15 m/min, wenn Verletzungsgefahren auch für andere Körperteile als die Hände bestehen, 2. Tipptaster, sofern die Arbeiten von mehr als einem Versicherten durchgeführt werden oder aus verfahrenstechnischen Gründen eine Zweihandschaltung nicht möglich ist, und zwar a. ohne Laufgeschwindigkeitsbegrenzung, wenn der Abstand zur nächstgelegenen Gefahrstelle mindestens 1,8 m beträgt und Gefahrstellen einsehbar sind, b. mit einer Wegbegrenzung auf höchstens 25 mm, wenn der Abstand zur nächstgelegenen Gefahrstelle weniger als 1,8 m beträgt oder Gefahrstellen nicht einsehbar sind, c. mit einer Begrenzung der Laufgeschwindigkeit auf höchstens 1 m/min (Kriechgang), wenn eine Wegbegrenzung nach Buchstabe b zu einer Funktionsbeeinträchtigung führt, d. mit einer Begrenzung der Laufgeschwindigkeit auf höchstens 15 m/min, wenn eine Wegbegrenzung nach Buchstabe b zu einer Funktionsbeeinträchtigung führt und im Kriechgang nach Buchstabe c aus maschinentechnischen Gründen nicht gefahren werden kann, 3. Einrichtungen, mit denen die Maschinen durch Muskelkraft betrieben werden, wenn Versicherte nicht gefährdet werden können. (2) Sind Zugangstüren von Umzäunungen verriegelt und ist der gesicherte Gefahrbereich vom Standort, von dem aus die gefahrbringenden Bewegungen wieder eingeleitet werden können, nicht einsehbar, muss der mechanische Verschluss der Zugangstür so gestaltet sein, dass die Zugangstür nicht aus dem Inneren des gesicherten Gefahrbereiches geschlossen werden kann, oder es muss ein zusätzliches Befehlsgerät vorhanden sein. Das Öffnungselement des mechanischen Verschlusses in der Zugangstür bzw. das zusätzliche Befehlsgerät muss an der Außenseite der Umzäunung so angeordnet sein, dass es aus dem Inneren des gesicherten Gefahrbereiches heraus nicht betätigt werden kann. Gefahrbringende Bewegungen dürfen durch ein Befehlsgerät nur eingeleitet werden können, nachdem die Zugangstür von der Außenseite her geschlossen bzw. das zusätzliche Befehlsgerät betätigt wurde. https://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/vbg/7i_ges.h... BGV A2 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGV (ehemals VBG 4) : § 5 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. https://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgva/a2_ges.... VBG 5 - Kraftbetriebene Arbeitsmittel Unfallverhütungsvorschrift – Maschinenaltbestand : § 9 Einrichtungen zum Rüsten, Beheben von Störungen im Arbeitsablauf und Instandhalten (1) Können beim Rüsten, beim Beheben von Störungen im Arbeitsablauf und beim Instandhalten Personen durch gefahrbringende Bewegungen gefährdet werden, so muss das kraftbetriebene Arbeitsmittel so eingerichtet sein, dass diese Arbeiten bei Stillstand durchführbar sind. (2) Können Arbeiten nach Absatz 1 nicht bei Stillstand des kraftbetriebenen Arbeitsmittels durchgeführt werden, so müssen die für Gefahrstellen und Gefahrquellen erforderlichen Schutzeinrichtungen und Einrichtungen mit Schutzfunktion auch bei diesen Arbeiten verwendbar sein. (3) Können Arbeiten nach Absatz 1 nicht bei Stillstand des kraftbetriebenen Arbeitsmittels durchgeführt werden und sind Schutzeinrichtungen und Einrichtungen mit Schutzfunktion nach Absatz 2 nicht verwendbar oder bieten sie für diese Arbeiten keinen ausreichenden Schutz, so müssen zusätzliche Einrichtungen vorhanden sein, die 1. das Eingreifen in Gefahrstellen entbehrlich machen, 2. das zufällige Erreichen benachbarter Gefahrstellen erschweren, 3. das schnelle Stillsetzen der gefahrbringenden Bewegungen ermöglichen oder 4. das Herabsetzen der Geschwindigkeit gefahrbringender Bewegungen ermöglichen. : § 27 Rüsten, Beheben von Störungen im Arbeitsablauf und Instandhalten (1) Soweit beim Rüsten, Beheben von Störungen im Arbeitsablauf oder Instandhalten Personen durch gefahrbringende Bewegungen des kraftbetriebenen Arbeitsmittels gefährdet werden können, darf mit diesen Arbeiten erst begonnen werden, nachdem 1. gefahrbringende Bewegungen zum Stillstand gekommen sind, 2. ein unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen und 3. ein Ingangkommen gefahrbringender Bewegungen infolge gespeicherter Energien verhindert ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Rüsten, Beheben von Störungen im Arbeitsablauf oder das Instandhalten bei in Gang gesetztem kraftbetriebenem Arbeitsmittel vorgenommen werden, wenn diese Arbeiten nicht anders durchgeführt werden können. In diesem Fall müssen 1. die vorhandenen Schutzeinrichtungen und Einrichtungen mit Schutzfunktion benutzt werden oder, soweit diese nicht anwendbar sind, 2. andere vorhandene Einrichtungen verwendet werden oder, soweit auch dies nicht möglich ist, 3. geeignete organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. https://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/vbg/5_ges.ht... Anmerkung zu "Maschinenaltbestand": Gilt für vorhandene Anlagen. Neue Anlagen unterliegen in der Regel noch schärferen Vorschriften. Da es hin und wieder Kollegen gibt, die sich darüber beklagen, dass ich zu lange Zitate bringe, muss ich dafür erst mal um Entschuldigung bitten, aber der Inhalt sollte trotzdem gelesen werden und bekannt sein, damit auch bei Übersetzungen alle wesentlichen Sicherheitsaspekte beachtet werden. Und einen anderen Platz hierfür finde ich hier nicht.
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BGI 860-1 Papierherstellung und Ausrüstung Sichere Maschinen und Anlagen : 3. Gemeinsame Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen der Papierherstellung und Ausrüstung 3.1 Tippbetrieb … 3.2 Umzäunung … 3.3 Anforderungen an Schutzeinrichtungen … 3.4 Schutzeinrichtungen and Kraftübertragungselementen … 3.5 Vermeiden von Quetschgefahren … : 3.9 Absturzsicherungen, Geländer … 3.10 Anlaufwarneinrichtungen … 3.11 Not-Aus-Einrichtung … : https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd... Wählen Sie aus einem breiten Sortiment an Maschineneinhausungen, Schutzzäunen, Flächenelementen, Türen und Fenstern, die auf Wunsch elektrisch abgesichert werden können. Auch die Anbindung von pneumatischen, hydraulischen oder elektromotorisch betätigten Türelementen an Ihre Maschinensteuerung ist problemlos möglich. https://www.mk-group.com/produkte/profiltechnik/schutzeinric... Weiterführende Informationen zu Schutzeinrichtungen und Instandhaltung finden sich u.a. im 172-seitigen Leitfaden der bekannten Fa. Sick: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd... Damit soll es aber genug sein.
| Johannes Gleim Local time: 11:02 Meets criteria Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 546
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