will not claim the VAT paid

German translation: Es sei darauf hingewiesen, dass...

10:51 Oct 20, 2020
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Law: Contract(s) / Mietvertrag Inspektionsdrohne
English term or phrase: will not claim the VAT paid
*The European Customer is advised that xy *will not claim the VAT paid* or due by the Customer.

Es geht um einen Mietvertrag für Inspektionsdrohnen.

Der Hersteller sitzt in der Schweiz. Ich verstehe noch, dass er die MwSt. für europäische Kunden nicht geltend macht, aber das Konzept der "Nichtinanspruchnahme bereits bezahlter Steuern" will sich mir nicht erschließen.

TIA
Katja Schoone
Germany
Local time: 08:20
German translation:Es sei darauf hingewiesen, dass...
Explanation:
Übersetzungsvorschlag: "Es sei darauf hingewiesen, dass anfallende Mehrwertsteuerbeträge vom Kunden/Empfänger der Lieferung zu tragen ist und nicht von XY eingefordert oder abgeführt wird."

Insbesondere auch bei uns im Übersetzungsbusiness kommt es ja oft vor, dass man innereuropäische Dreiecksgeschäfte oder innergemeinschaftliche Lieferungen abwickelt. - Es gibt ja das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS).

Bei uns in der EU gilt:
https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/cross-bor... :

"Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in der EU hat, unterliegt es je nach Land des Geschäftspartners und je nachdem, ob Sie mit Waren oder Dienstleistungen handeln, unterschiedlichen Mehrwertsteuerpflichten.

Wenn Sie zum Beispiel Waren an ein in einem anderen EU-Land tätiges Unternehmen mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verkaufen, brauchen Sie dafür keine Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Wenn Sie dieselben Waren an einen Endverbraucher in der EU verkaufen, kann es sein, dass Sie die verkauften Waren mit dem im jeweiligen Land geltenden Mehrwertsteuersatz belasten müssen."

Für die Schweiz gilt Ähnliches:
https://www.s-ge.com/sites/default/files/static/downloads/pr...

Es sei hier z.B. auf Punkt 3.1. des PDFs verwiesen

"3.1 Beispiele (Ausfuhr aus der Schweiz)
Abhollieferung
Fall 1
Die Schweizer Firma A verkauft Ware an einen Kunden B in der EU. B oder in dessen Auftrag ein
Dritter holt die Ware in der Schweiz ab. Importeur in der EU ist B.
Rechnung
A═══════B
Transport durch B
CH-Sicht:
--+ Der Lieferort liegt in der Schweiz. Dies kann bei A seine subjektive Steuerpflicht auslösen. Die
Lieferung ist jedoch von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit, wenn A nachweisen kann, dass die
Ware direkt exportiert worden ist (steuerbefreite Ausfuhr). Eine direkte Ausfuhr liegt vor, wenn
der Gegenstand ins Ausland oder ein offenes Zolllager oder Zollfreilager ausgeführt wurde, ohne
dass er im Inland in Gebrauch genommen wurde.
--+ A muss den Export nachweisen können. A muss deshalb sicherstellen, dass er von B eine
Kopie des Ausfuhrnachweises (z.B. durch die Elektronische Vernalagungsverfügung (eVV) Export)
erhält. Die Ausfuhrnachweise sind während 10 Jahren aufzubewahren.
--+ Auf der Rechnung darf A keine Mehrwertsteuer ausweisen. Irrtümlich auf der Rechnung für
eine Ausfuhrlieferung ausgewiesene Steuer ist geschuldet. Eine Rechnungskorrektur ist möglich.
Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung (z.B. „Export“, „steuerbefreiter Export“,) ist nicht erforderlich.
EU-Sicht:
--+ Ort der Lieferung von A an B ist die Schweiz. In der EU ist die Lieferung daher nicht steuerbar.
A wird in der EU nicht erklärungspflichtig.
--+ B muss beim Import die Einfuhrumsatzsteuer zahlen."

...und dann gibt s das auch bei uns bekannte "keine Mehrwersteuer bei Verkäufen über den Ladentisch":
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachin...

Ich gehe davon aus, dass besagter Shop eventuell über ein offenes Zolllager operiert oder die Waren direkt aus China versendet... (böse Unterstellung :)))

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Note added at 8 days (2020-10-28 12:25:55 GMT)
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RE Asker: Das Unternehmen/der Vermieter sitzt in der Schweiz.

JA SCHWEIZ:
https://www.s-ge.com/sites/default/files/static/downloads/pr... Sorry, der Link wurde abgebrochen... hier solltest Du Deine Frage beantwortet bekommen... konntest das ja nicht lesen.

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Note added at 411 days (2021-12-06 09:57:17 GMT) Post-grading
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Danke Katja, war aber richtig oder? LG und bleib gesund.

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Note added at 412 days (2021-12-07 10:35:06 GMT) Post-grading
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If anything in this insane situation, led by unintelligent people with doubtful interests, I am still very sane. Had the right decisions been made (and they are still not in sight), we wouldn't be where we are now. TOTAL FAIL THIS COUNTRY. telecheers to a better future. 😝
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Germany
Local time: 08:20
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Danke dir. Hab hier nie Rückmeldung bekommen ;-)
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will not claim the vat paid
Es sei darauf hingewiesen, dass...


Explanation:
Übersetzungsvorschlag: "Es sei darauf hingewiesen, dass anfallende Mehrwertsteuerbeträge vom Kunden/Empfänger der Lieferung zu tragen ist und nicht von XY eingefordert oder abgeführt wird."

Insbesondere auch bei uns im Übersetzungsbusiness kommt es ja oft vor, dass man innereuropäische Dreiecksgeschäfte oder innergemeinschaftliche Lieferungen abwickelt. - Es gibt ja das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS).

Bei uns in der EU gilt:
https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/cross-bor... :

"Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in der EU hat, unterliegt es je nach Land des Geschäftspartners und je nachdem, ob Sie mit Waren oder Dienstleistungen handeln, unterschiedlichen Mehrwertsteuerpflichten.

Wenn Sie zum Beispiel Waren an ein in einem anderen EU-Land tätiges Unternehmen mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verkaufen, brauchen Sie dafür keine Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Wenn Sie dieselben Waren an einen Endverbraucher in der EU verkaufen, kann es sein, dass Sie die verkauften Waren mit dem im jeweiligen Land geltenden Mehrwertsteuersatz belasten müssen."

Für die Schweiz gilt Ähnliches:
https://www.s-ge.com/sites/default/files/static/downloads/pr...

Es sei hier z.B. auf Punkt 3.1. des PDFs verwiesen

"3.1 Beispiele (Ausfuhr aus der Schweiz)
Abhollieferung
Fall 1
Die Schweizer Firma A verkauft Ware an einen Kunden B in der EU. B oder in dessen Auftrag ein
Dritter holt die Ware in der Schweiz ab. Importeur in der EU ist B.
Rechnung
A═══════B
Transport durch B
CH-Sicht:
--+ Der Lieferort liegt in der Schweiz. Dies kann bei A seine subjektive Steuerpflicht auslösen. Die
Lieferung ist jedoch von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit, wenn A nachweisen kann, dass die
Ware direkt exportiert worden ist (steuerbefreite Ausfuhr). Eine direkte Ausfuhr liegt vor, wenn
der Gegenstand ins Ausland oder ein offenes Zolllager oder Zollfreilager ausgeführt wurde, ohne
dass er im Inland in Gebrauch genommen wurde.
--+ A muss den Export nachweisen können. A muss deshalb sicherstellen, dass er von B eine
Kopie des Ausfuhrnachweises (z.B. durch die Elektronische Vernalagungsverfügung (eVV) Export)
erhält. Die Ausfuhrnachweise sind während 10 Jahren aufzubewahren.
--+ Auf der Rechnung darf A keine Mehrwertsteuer ausweisen. Irrtümlich auf der Rechnung für
eine Ausfuhrlieferung ausgewiesene Steuer ist geschuldet. Eine Rechnungskorrektur ist möglich.
Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung (z.B. „Export“, „steuerbefreiter Export“,) ist nicht erforderlich.
EU-Sicht:
--+ Ort der Lieferung von A an B ist die Schweiz. In der EU ist die Lieferung daher nicht steuerbar.
A wird in der EU nicht erklärungspflichtig.
--+ B muss beim Import die Einfuhrumsatzsteuer zahlen."

...und dann gibt s das auch bei uns bekannte "keine Mehrwersteuer bei Verkäufen über den Ladentisch":
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachin...

Ich gehe davon aus, dass besagter Shop eventuell über ein offenes Zolllager operiert oder die Waren direkt aus China versendet... (böse Unterstellung :)))

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Note added at 8 days (2020-10-28 12:25:55 GMT)
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RE Asker: Das Unternehmen/der Vermieter sitzt in der Schweiz.

JA SCHWEIZ:
https://www.s-ge.com/sites/default/files/static/downloads/pr... Sorry, der Link wurde abgebrochen... hier solltest Du Deine Frage beantwortet bekommen... konntest das ja nicht lesen.

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Danke Katja, war aber richtig oder? LG und bleib gesund.

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thefastshow
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Danke dir. Hab hier nie Rückmeldung bekommen ;-)
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Asker: Das Unternehmen/der Vermieter sitzt in der Schweiz.

Asker: Ich gehe davon aus, dass es richtig war. Rückmeldung vom Kunden habe ich keine bekommen. Stay healthy and sane ;-)

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