12:38 May 14, 2018 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Art, Arts & Crafts, Painting / | |||||||
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| Selected response from: gofink Austria Local time: 18:49 | ||||||
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4 +2 | Verbreitung |
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Verbreitung Explanation: Geschichte des geistigen Eigentums und der Urheberrechte - die weltweite Verbreitung des geistigen Eigentums - cf. http://www.bpb.de/gesellschaft/medien-und-sport/wissen-und-e... *la question de la propriété intellectuelle, et sa divulgation* = die Frage des geistigen Eigentums und seiner Verbreitung -------------------------------------------------- Note added at 3 days 9 hrs (2018-05-17 22:25:21 GMT) -------------------------------------------------- divulgation = Verbreitung - Schon die Vorstufen zur Verbreitung sind illegal. Selbst die Ankündigung der demnächst erscheinenden CD im Versandkatalog ist ohne Genehmigung des Urhebers strafbar. - cf. http://www.musikgutachter.de/verbreitung.html Der Urheber hat das zu den Verwertungsrechten zählende ausschließliche Anrecht auf Erstverbreitung. Er allein kann bestimmen, ob und wann sein Werk veröffentlicht wird. Niemand außer ihm darf das Werk anbieten, sei es zum Verkauf oder zum Tausch, oder durch Veräußerung, Verleihen oder Vermieten in Verkehr bringen. Sobald der Urheber sein Werk öffentlich verwertet oder einer Verbreitung zugestimmt hat, ob in körperlicher oder unkörperlicher Form (Verwertungsrechte), darf es von Dritten verbreitet werden. Vorher ist bei jeder öffentlichen Verbreitung eine Erlaubnis einzuholen, selbst wenn sie keinem kommerziellen Zweck dient. http://www.musikgutachter.de/verbreitung.html -------------------------------------------------- Note added at 3 days 9 hrs (2018-05-17 22:25:44 GMT) -------------------------------------------------- divulgation = Verbreitung - Schon die Vorstufen zur Verbreitung sind illegal. Selbst die Ankündigung der demnächst erscheinenden CD im Versandkatalog ist ohne Genehmigung des Urhebers strafbar. - cf. http://www.musikgutachter.de/verbreitung.html Der Urheber hat das zu den Verwertungsrechten zählende ausschließliche Anrecht auf Erstverbreitung. Er allein kann bestimmen, ob und wann sein Werk veröffentlicht wird. Niemand außer ihm darf das Werk anbieten, sei es zum Verkauf oder zum Tausch, oder durch Veräußerung, Verleihen oder Vermieten in Verkehr bringen. Sobald der Urheber sein Werk öffentlich verwertet oder einer Verbreitung zugestimmt hat, ob in körperlicher oder unkörperlicher Form (Verwertungsrechte), darf es von Dritten verbreitet werden. Vorher ist bei jeder öffentlichen Verbreitung eine Erlaubnis einzuholen, selbst wenn sie keinem kommerziellen Zweck dient. http://www.musikgutachter.de/verbreitung.html |
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