07:58 Mar 30, 2020 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
| ||||||
| Selected response from: Wolfgang HULLMANN Local time: 00:09 | ||||||
Grading comment
|
Summary of answers provided | ||||
---|---|---|---|---|
3 | eindeutig belegte Tatumstände |
|
Discussion entries: 8 | |
---|---|
eindeutig belegte Tatumstände Explanation: Zuerst ist der Grund für die Einstellung, also die "infraction insuffisamment caractérisée" im Übersetzungsvorschlag unterschlagen worden. Man spricht im deutschen Strafrecht von "Umständen" des Tatbestands bzw. "Tatumstände": "§ 16 Irrtum über Tatumstände (1) 1Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. 2Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt. (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden." Quelle: dejure.org "Bedeutungskenntnis bezeichnet allgemein die Kenntnis des Täter über den rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt des Tatumstandes." Quelle: https://www.iurastudent.de/content/f-bedeutungskenntnis Satzvorschlag: Das Verfahren in Frankreich wurde wegen nicht ausreichend nachgewiesener Straftat eingestellt, da die Ermittlungen die verfahrensbegründenden Tatumstände nicht eindeutig belegen konnten. |
| |
Grading comment
| ||
Login to enter a peer comment (or grade) |
Login or register (free and only takes a few minutes) to participate in this question.
You will also have access to many other tools and opportunities designed for those who have language-related jobs (or are passionate about them). Participation is free and the site has a strict confidentiality policy.