Hallo Lesley, es ist relativ wahrscheinlich, dass beide Antworten unten falsch sind! Denn Volontariate werden ja schon berücksichtigt, was Ausbildungswege angeht.
Hingegen muss der Begriff "anrechenbare Ausbildungszeiten" vorrangig der Rentenversicherung zugeordnet werden: 1996 wurde in D beschlossen, dass Ausbildungszeiten nur noch bis 3 Jahre statt vorher 7 in die Rentenberechnung einbezogen werden, um die Rentenkassen zu entlasten.
https://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschland-chr...Welche Interpretation zutrifft, wird hoffentlich der Kontext hergeben.