18:57 Jun 11, 2013 |
German language (monolingual) [PRO] Tech/Engineering - Construction / Civil Engineering | |||||||
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| Selected response from: Werner Walther Local time: 13:21 | ||||||
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SUMMARY OF ALL EXPLANATIONS PROVIDED | ||||
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4 +1 | KORREKTUR: Errichtung einer Platte als vorbereitende Maßnahme, weil Errichtung von Maßnahmen =FALSCH |
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3 | geplante Projekte |
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Discussion entries: 6 | |
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geplante Projekte Explanation: Maßnahmen: Dinge hier, die bereits in der Planung waren und die bereits vor einer Baugenehmigung durchgeführt werden können. Eigentlich darf man vor der Baugenehmigung nichts machen, deshalb der 2. Satz, wie Errichtung einer Grundplatte. Ich denke daher, dass man nur allererste Dinge machen kann. Maßnahme würde ich hier mit Sachen/Dinge gleichsetzen, um so neutral wie möglich zu sein, denn eigentlich dürfen keine Maßnahmen als solches durchgeführt werden. Ich denke, das deutsche Wort ist zu stark gewählt und muss abgeschwächt werden. Leider ist die Zielsprache nicht bekannt, vielleicht könnte man da was machen. |
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KORREKTUR: Errichtung einer Platte als vorbereitende Maßnahme, weil Errichtung von Maßnahmen =FALSCH Explanation: Von daher ist mir nun nicht ganz schlüssig, warum durch Ihre Behörde die Errichtung dieser vorbereitenden Maßnahmen (Grundplatte mit Abstellraum im Rohbau) als illegal eingestuft wurden. UMFORMULIERUNG AUF RICHTIGE FORMULIERUNG: .... die Errichtung der Grundplatte und des Abstellraums im Rohbau als vorbereitende Maßnahmen für das gesamte Bauvorhaben ...... = Errichtung der Grundplatte (konkretes Objekt) als ..... Dann wäre es 100% richtig. -------------------------------------------------- Note added at 19 Tage (2013-07-01 16:25:26 GMT) Post-grading -------------------------------------------------- Herzlichen Dank für die freundliche Aufnahme - das freut mich sehr, wenn es geholfen hat, wir haben ja auch lange diskutiert, aber ich denke, jetzt verstehen wir alle, was da gemeint war. Beste Grüße, und jetzt wohnen wir seit 1.7. sogar "im gleichen Land" - willkommen in der EU! |
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