09:36 Jun 13, 2008 |
German language (monolingual) [PRO] Law/Patents - Real Estate | |||||||
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| Selected response from: Katrin Lueke Germany Local time: 09:06 | ||||||
Grading comment
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SUMMARY OF ALL EXPLANATIONS PROVIDED | ||||
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4 | siehe unten |
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siehe unten Explanation: Hallo, handelt es sich um einen Mietvertrag, bzw. eine Betriebskostenabrechnung für eine Wohnung? Ich kenne diese Formulierung aus meinem eigenen Mietvertrag. Es ist eine Standardformulierung. Bei uns findet die Versorgung mit Heizung und Warmwasser durch Fernwärme statt, und dein Textausschnitt bezieht sich genau darauf, auf Fernwärme. Ich habe folgendes gefunden: 1. hier steht dein Textausschnitt in einem größeren Zusammenhang (falls dir das nicht schon vorliegt), Abschnitt 4 c http://www.bundesrecht.juris.de/betrkv/__2.html 2. hier findest du eine Definition: http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,724,-heizkostenverord... "Lieferung von Wärme und Warmwasser ist immer dann gegeben, wenn sie nicht durch den Gebäudeeigentümer, sondern durch einen Dritten erfolgt. In der Neufassung der Verordnung von 1989 werden die Begriffe Fernwärme und Fernwarmwasser ersetzt durch "eigenständig gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser, auch aus Anlagen nach Nr. 1". Mit dieser Formulierung ist jede Form der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser abgedeckt und zwar sowohl von Fernwärmeversorgungsunternehmen als auch von Unternehmen, die die Heizungsanlage des Eigentümers in eigenem Namen und für eigene Rechnung betreiben." Ich hoffe, es hilft! |
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