Pour étoffer un peu le concept de Sorgfaltspflicht 11:54 Jun 15, 2020
... voici ce qu'en dit le très respectable "Creifelds" :
"Fahrlässigkeit: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 II BGB). Anders als im Strafrecht stellt der zivilrechtliche Fahrlässigkeitsbegriff damit nicht auf die Person des Schuldners, d. h. auf das Maß der ihm zumutbaren Einsichts- und Handlungsfähigkeit ab, sondern setzt einen objektiven Maßstab, der nach den Anforderungen im engeren Verkehrskreis der Beteiligten zu beurteilen ist. Fahrlässig handelt sowohl, wer den rechtswidrigen Erfolg (Schaden) zwar voraussieht, aber hofft, er werde nicht eintreten (sog. bewusste Fahrlässigkeit, luxuria), als auch derjenige, der den Erfolg nicht voraussieht, ihn aber bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen können (sog. unbewusste Fahrlässigkeit, negligentia). Bei bewusster Fahrlässigkeit liegt zwar oftmals grobe Fahrlässigkeit nahe (s. unten cc); dies muss aber nicht der Fall sein."
N.B. : ici, " Verkehr " ne se traduit pas par " circulation " ! |