Dec 15, 2009 12:42
14 yrs ago
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Spanish term

naturaleza real o personal

Spanish to German Law/Patents Law: Contract(s)
Es geht noch einmal um den Erbbaurechtsvertrag:
Ich hake bei [actos de] "naturaleza real". Real im Sinne von "dinglich" passt hier ja irgendwie auch nicht.

El Superficiario, sin perjuicio de los actos de disposición o gravamen que pueda realizar sobre la totalidad o parte de la construcción superficiaria, podrá realizar cuantos actos de disposición de su derecho de superficie estime oportunos, ya sean estos de **naturaleza real o personal**.

Discussion

Cornelia Schmidt (asker) Dec 21, 2009:
Vielen Dank für die Beiträge. Du hast Recht, Malte, wieso stellst Du Deinen Kommentar nicht als Antwort ein, damit ich die Bewertung vornehmen kann?
Alfred Satter Dec 15, 2009:
Klassiker mit Malte; ansonsten bitten wir um eine konkrete Frage und nicht um Kommentare zu Mutmaßungen...
MALTE STADTLANDER Dec 15, 2009:
dinglich/ obligatorisch Hallo,

ich sehe hier ad hoc keinen Grund, nicht von dem Klassiker dinglich/ obligatorisch auszugehen.
Warum genau meinst Du, dass "dinglich" hier nicht passen sollte? Wenn auch ein "Zwitter", so hat das Erbbaurecht doch eindeutig auch dingliche Züge, wird z.B. im Grundbuch eingetragen. Ich vermute, man kann daran durchaus auch dingliche Rechte, wie z.B. Hypotheken, konstituieren.

Proposed translations

5 days
Selected

dinglich/ obligatorisch

oder auch

sachenrechtlich/ schuldrechtlich

Dito.
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "So, jetzt. Also danke nochmal!"
-1
5 mins

dingliche(r) / persönliche(r) Natur

Der <B>gesetzliche Erbbauzinsanspruch ist ***dinglicher Natur***</B>. ... voll gedeckt werden, ist er im Hinblick auf die persönliche Haftung des Schuldners berechtigt, ...
http://ramatzka.my-kimpo.com/.../erbbaurechtsvertr_ge_in_der...
Peer comment(s):

disagree MALTE STADTLANDER : Agree mit "dinglich", disagree mit "persönlich", es ist. m.E. hier davon auszugehen, dass "obligatorisch" bzw. "schuldrechtlich" gemeint ist.
6 hrs
Something went wrong...
2 days 20 hrs

dingliches oder relatives Recht

dingliches Recht = absolutes Recht, das gegenüber allen Personen gilt.
relatives Recht = gilt grundsätzlich nur zwischen den an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen.
Von daher auch: "personal".

Relatives Recht beinhaltet schuldrechtliche bzw. obligatorische Rechte = Forderungen, die zwischen den beteiligten Personen bestehen.
Peer comment(s):

neutral MALTE STADTLANDER : [...] Ansonsten 100% einverstanden. // Creifelds ist schon ok, aber auch im Brockhaus stehen richtige Wörter, die schlicht und einfach (üblicherweise) nicht in Gebrauch sind... Hier ists heute morgen auch verschneit!
3 days 34 mins
guckst du in den Creifelds unter 'relatives Recht' = Rechte aus Schuldverhältnissen, Forderungen usw. Vorweihnachtlich verschneite Grüße ;-)
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