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Oct 12, 2012 12:51
11 yrs ago
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Spanish term

sin responsabilidad para las partes

Spanish to German Law/Patents Law (general) Arbeitsrecht MEXIKO
Aus einem mexikanischen Arbeitsvertrag, in welchem eine Arbeitskraft vorübergehend ins Ausland verlegt wird, mit der Folge:

"Durante el tiempo que se conviene (...), la relación de trabajo de El Empleado con La Empresa estará suspendida en los términos de lo dispuesto en la primera parte del artículo 42 de la Ley Federal del Trabajo, por lo que se suspenderán en México, las obligaciones de prestar el servicio y de pagar los salarios, sin responsabilidad para las partes."

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"Für den vereinbarten Zeitraum (...) ruht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Angestellten und der Firma, entsprechend der Regelungen des Artikels 42 Ley Federal del Trabajo (mexikanisches Bundesarbeitsgesetz), erster Teil, weswegen die in Mexiko bestehenden Pflichten zur Arbeitsleistung und zur Lohnzahlung ruhen, ohne dass ...???"

Danke.

Discussion

MALTE STADTLANDER (asker) Oct 18, 2012:
Danke, Daniel, viele Grüße! !
MALTE STADTLANDER (asker) Oct 18, 2012:
Der Fall der (unberechtigten) Kündigung ist dabei lediglich das "Leitmotiv", für diese Art von Regelungsfällen, bei Art. 42 wird der Anspruch freilich aus einem anderen Sachverhalt abgeleitet...
Daniel Gebauer Oct 18, 2012:
Prima finde ich eine gute Lösung.
MALTE STADTLANDER (asker) Oct 18, 2012:
Es geht dem Sinne nach m.E. in die Richtung, die Daniel vorgeschlagen hat, namentlich um einen ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCH bei (unberechtigter) Kündigung. Da aber nicht eindeutig zu klären ist, ob diese Ansprüche in allen Fällen und ausschliesslich auf Entschädigung ausgerichtet sind, nehme ich von dem Wort "Entschädigung" vorsichtshalber Abstand. Was das Wörtlein "Haftung" angeht, so verwende ich dieses vorzugsweise für Ansprüche, die nicht aus Vertrag stammen (z.B. Schadenersatzanspruch aus § 823 BGB), nicht so gern bei vertraglichen oder (so wie hier) quasivertraglichen Ansprüchen. Deswegen habe ich mich hier für die folgende neutrale Formulierung entschieden: "Für den vereinbarten Zeitraum (…) ruht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Angestellten und der Firma entsprechend den Regelungen des Artikels 42 Ley Federal del Trabajo (mexikanisches Bundesarbeitsgesetz), erster Teil, weswegen die in Mexiko bestehenden Pflichten zur Arbeitsleistung und Lohnzahlung ruhen, ohne dass die Parteien hieraus in Anspruch genommen werden könnten.“
opolt Oct 12, 2012:
Ja -- diese "responsabilidad" findet sich ... ... auch in Arts. 46-47 und 51, wieder im Zushg. mit Kündigung/Beendigung. Demnach ist es schon Haftung (für das Handeln der jew. anderen Partei), oder? Ich glaube fast, "Haftbarkeit" träfe es noch etwas genauer (?), bzw. die explizite Formulierung "ohne dass ... hierfür haftbar gemacht werden kann/können". Bin mir aber nicht sicher.
Karlo Heppner Oct 12, 2012:
Sehe das wie Daniel und mir gefällt die Formulierung von Nobert:
unter Ausschluss jeglicher Haftung der Vertragsparteien
MALTE STADTLANDER (asker) Oct 12, 2012:
@ Daniel: In GENAU die Richtung geht es m.E.!
Daniel Gebauer Oct 12, 2012:
@ Malte ohne Entschädigungsanspruch soll das m.E. heißen. Der Vertrag wird ja geändert und bei Vertragsänderungen /Änderungskündigungen entstehen häufig irgendwelche Ausgleichsansprüche. Die sind hiermit ausgeschlossen.
MALTE STADTLANDER (asker) Oct 12, 2012:
Ich werde die Frage mal direkt an Karlo Heppner weiterleiten.
MALTE STADTLANDER (asker) Oct 12, 2012:
@ Ruth, Daniel & Norbert: Die Formulierung stammt aus dem angeführten Art. 42 LFT: "Son causas de suspensión temporal de las obligaciones de prestar el servicio y pagar el salario, sin responsabilidad para el trabajador y el patrón". Wenn die Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis ruhen, heisst das doch eben, dass sie nicht anfallen, bzw. dass sich sich daraus auch keine Schulden ansammeln können. Eine "Haftung" im Zusammenhang mit vertraglichen Verpflichtungen, scheint mir auf auf den ersten Blick nicht naheliegend, könnte sich aber vielleicht aus der Systematik des mexikanischen Rechts ergeben.
Norbert Strade Oct 12, 2012:
unter Ausschluss gegenseitiger Haftung (?)
Daniel Gebauer Oct 12, 2012:
mit Ruth ohne dass sie sich gegenseitig etwas schulden
Ruth Wöhlk Oct 12, 2012:
ohne gegenseitige Verpflichtungen ?
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