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Mar 12, 2014 11:29
10 yrs ago
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Dutch term

incidentele conclusie tot oproeping in vrijwaring

Dutch to German Law/Patents Law (general)
Es handelt sich um ein Dokument in einem Berufungsverfahren.

Discussion

Marian Pyritz Mar 13, 2014:
Hier handelt es sich m.E. doch in jedem Fall um einen Schriftsatz zum Zwecke der Streitverkündung im Zwischenstreit wegen eines evtl. Anspruchs auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten (siehe § 72 und 73 ZPO). Ein Zwischenstreit über eine Nebenintervention betrifft m.E. die Entscheidung über einen Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention (Beitritt eines Nebenintervenienten).

Proposed translations

10 mins

Streitverkündung im Zwischenstreit

oder Streitverkündungsschriftsatz im Zwischenstreit
Something went wrong...
1 hr

Zwischenstreit über Nebenintervention

http://dejure.org/gesetze/ZPO/71.html

*Streitverkündung* ist nicht falsch aber auch nicht exakt

http://de.wikibooks.org/wiki/Examensrepetitorium_Jura:_Zivil...

Dazu Wikipedia:

>>Die Streitverkündung (Litisdenunziation) ist nun die durch U als Streitverkünder (Litisdenunziant) ausgesprochene Benachrichtigung des Z (Streitverkündungsempfänger oder häufig sprachlich unschön Streitverkündeter (Litisdenunziat) genannt) von dem zwischen B und U anhängigen Rechtsstreit. Sie erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Gericht des Vorprozesses und wird vom Gericht dem Streitverkündungsempfänger zugestellt. Häufig wird mit der Streitverkündung die Aufforderung an den Empfänger verbunden, dem Streitverkünder im Prozess als Streithelfer (Nebenintervenient) beizutreten, notwendig ist das aber nicht.

Zu beachten ist, dass die Streitverkündung als solche (im Gegensatz zur Nebenintervention) im Vorprozess keine weiteren Wirkungen hat. Der Streitverkündungsempfänger wird allein durch die Streitverkündung nicht Prozessbeteiligter, ihm können keine Kosten auferlegt werden. Der Prozess wird ohne Rücksicht auf den Streitverkündungsempfänger fortgesetzt. Anders ist es nur, wenn der Streitverkündungsempfänger dem Streitverkünder (oder auch der Gegenpartei) als Streithelfer (Nebenintervenient) beitritt. Dann wird er Prozessbeteiligter mit der Möglichkeit, Prozesshandlungen vorzunehmen und Rechtsmittel einzulegen. Seine Stellung richtet sich dann nach den Regeln der Nebenintervention. <<

http://de.wikipedia.org/wiki/Streitverkündung

bzw.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebenintervention



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Note added at 1 Stunde (2014-03-12 13:07:38 GMT)
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noch erwähnt sei, dass "Vrijwaring" in Niederländischen doppeldeutig ist, nämlich zum einen im Sinne von *Litisdenunciatio* (Streitverkündung, siehe oben) und zum anderen im Sinne von *Indemnificatio* (Haftungsfreistellung). Dies sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, schon deswegen, weil ersteres ganz klar im Bereich des formellen, letzteres eher im Bereich des materiellen Rechts anzusiedeln ist.

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