Apr 15 19:21
25 days ago
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English term

ATTESTATION OF ELIGIBILITY

Not for points English to German Law/Patents Education / Pedagogy
Das englischsprachige Dokument von einer ukrainischen Universität bescheinigt, dass die Person an der Uni einen Doktortitel erlangt hat und der Studiengang im Einklang mit dem European Credit Transfer System (ECTS) ist und dass der Abschluss in der Ukraine anerkannt ist und man damit dort als Arzt praktizieren darf.

Die Übersetzung wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens als Arzt gebraucht.

Sollte man etwas Allgemeines wie "Berechtigungsbescheinigung" daraus machen oder gibt es dafür einen bestimmten gebräuchlichen Ausdruck?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Anregungen.
Change log

Apr 16, 2024 08:02: Steffen Walter changed "Field" from "Other" to "Law/Patents"

Discussion

Arne Krueger Apr 17:
Ja, verstehe ich. Du meinst es im Landesvergleich aufgrund von ECTS. Sinn von ECTS ist ja gerade die Bestätigung, dass das Studium in den teilnehmenden Ländern "gleichwertig" ist. Dann bräuchte man aber auch keine Bestätigung eines Teilnehmerlandes... Das macht für mich jedenfalls keinen Sinn. Das muss unbedingt geklärt/bestätigt werden. Denn das ist ein ganz andere Kontext als der Vergleich von Studiengangsabschlüssen innerhalb eines Landes... Bei meiner Variante geht es ja um den Vergleich zwischen altem (Diplom usw.) und "neuem" System. Ich kann mich noch ganz genau an Diskussionen in akademischen Kreisen zur Einführung des Bologna-Prozesses an deutschen Universitäten erinnern, bei denen eine Verwässerung von Standards und ein Mangel an wissenschaftlicher Autonomie (inter alia) angeprangert wurde... Von daher scheint mir eine Gleichwertigkeit vielleicht juristisch vertretbar, da politisch gewollt, inhaltlich aber falsch. Aber das ist nur meine Einschätzung.
Ich hab die Situation so verstanden:
Jemand (aus der Ukraine oder einem anderen Land) hat in der Ukraine Medizin studiert.
Diese Person möchte nun außerhalb der Ukraine, d.h. in diesem Fall in Deutschland, als Arzt arbeiten, und die Approbation erlangen. Voraussetzung dafür ist u.a. ein Nachweis, dass die in der Ukraine erhaltene Ausbildung mit der deutschen gleichwertig ist, dass die Person „eligible“ ist, die weiteren Schritte zur Erlangung der Approbation in Angriff zu nehmen. Diese Bestätigung wurde von der ukrainischen Uni auf Englisch erstellt.
file:///D:/Users/User/Dropbox/PC/Downloads/Bushanska_et-al_Anerkennung_ukrainischer_Berufsqualifikationen.pdf
https://enic.in.ua/index.php/en/educational-documents-sample...
Mögliche Variante:
EU-Konformitätsbescheinigung (ukr.: Сертифікат відповідності ЄС, engl. EU Certificate of Conformity)
Notwendig für Ärzte, Zahnärzte. (Sie brauchen) für die automatische Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation eine Konformitätsbescheinigung. Diese erhalten Sie bei der zuständigen Stelle in Ihrem Ausbildungsland oder in dem Land, wo Sie zuletzt gearbeitet haben.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de
Arne Krueger Apr 16:
Außerdem ist ein Studiendesign nach ECTS ganz sicher nicht vergleichbar mit dem alten ukrainischen... Sonst hätten sie das alte auch gleich übernehmen können. Vielleicht haben sie das auch, das weiß ich aber nicht.
Arne Krueger Apr 16:
Ja, aber die Erkärung von Johanna ist dann nicht optimal... Darauf will ich hinaus. Ihre Erklärung scheint sich auf einen Vergleich zu anderen Ländern mit ähnlicher Studienstruktur zu beziehen. Und das ist nach meiner Auslegung eben gerade nicht der Fall. Es ist wahrscheinlich spitzfindig, aber ich sehe hier keine Gleichwertigkeit zu anderen Jurisdiktionen, sondern innerhalb ein und derselben. Comprende? Ich habe es ja auch nicht negativ bewertet. Es wäre interessant zu sehen, von wann diese Bescheinigung ist. Vielleicht innerhalb des Zeitraumes, indem das ECTS eingeführt wurde?!
Schtroumpf Apr 16:
Verstehe, was du meinst Bislang ging ich davon aus, dass die Ukraine nicht im ECTS-System drin ist und eine Gleichwertigkeit zu diesem Standard hergestellt werden soll. Aber habe eben nachgeschaut, sie ist tatsächlich Mitglied des Systems.
Trotzdem... Sinn des Systems ist es, die Vergleichbarkeit von Studiengängen herzustellen. Also geht es m.E. doch um den Nachweis der Gleichwertigkeit, oder?
Arne Krueger Apr 16:
Vielleicht reden wir hier auch aneinander vorbei. Ich gehe davon aus, dass sich das gesuchte Wort auf eine Gleichstellung im Ausstellerland bezieht. Also dass das Studium nach europäischen Standards abgehalten wurde und deshalb eine Zulassung möglich ist (EU-Angleichung, etc.). Ich schätze mal Johanna und die anderen 3 Befürworter lesen in "Anerkennungsverfahren des Arztes" eine Gleichwertigkeit in/für Deutschland?! Ich habe jetzt aber schon zwei Mal geschrieben, dass dies eben explizit nicht im Text vorkommt. Wenn dem doch so ist, bitte ich Stefanie das zu bestätigen. Dann kann ich den Gedankengang auch nachvollziehen.
Arne Krueger Apr 16:
Ja, das ist schon richtig. Es ging mir nur um die unglückliche Formulierung einer "Berufsanerkennung", wenn man doch an sich genau das durch das Studium versucht zu erlangen. Ob es dann studienspezifisch andere zu erbringende Leistungen gibt, steht außer Frage. Und darauf bezieht sich dieser Text auch nicht.
Schtroumpf Apr 16:
@ Arne Wer in Deutschland das Medizinstudium erfolgreich absolviert, hat damit noch keineswegs die Zulassung zur Berufsausübung. Der Abschluss impliziert genau das nicht - sondern es braucht die Approbation.
Arne Krueger Apr 16:
Nein. Nochmal, es geht hier nicht um einen Nachweis für einen ausländischen Leser, sondern um eine Betätigung im Land der "Ausbildung" ("...und man damit dort als Arzt praktizieren darf.") Da scheint mir schon das Wort Ausbildung falsch, denn um einen Doktortitel zu erlangen, wird ganz sicher nicht "ausgebildet" - vielleicht eingebildet, aber das ist ein anderes Thema. Und wenn man sich deinen Text durchliest, steht da eindeutig, dass es sich um einen Nachweis eines Studiums auf dem Niveau der Europäischen Union (ECTS) bezieht. Eligibility bezieht sich daher meiner Meinung nach auf die bloße Gleichstellung des Studiums auf europäische Standards. Ich glaube kaum, dass man in dem Land, in dem man sein Studium erfolgreich absolviert hat, eine Anerkennung zur Berusfausübung erhält - das impliziert ja schon der Abschluss an sich. Ob man es kürzer formulieren kann, weiß ich nicht. Mir fällt jedenfalls nichts anderes ein. Vielleicht andere? Warten wir es ab.
Stefanie Balkenhol (asker) Apr 16:
Berufsanerkennung Vielen Dank schonmal für die Denkanstöße, die beide irgendwie Sinn ergeben. Ich frage mich nur, ob man mit diesen beiden sehr "deutschen" Bezeichnungen nicht vielleicht in die Irre führt, weil es diese Bescheinigungen so ja nur aus Deutschland gibt und es handelt sich ja um ein Dokument aus der Ukraine, von einem Bildungsinstitut. Da ich weiß, dass es um eine Berufsanerkennung geht, habe ich mal in die Richtung recherchiert und das hat mir bestätigt, dass es nicht "die" Bezeichnung dafür gibt im Deutschen.

"Die Bescheinigung bestätigt, dass Sie in Ihrem Ausbildungsland in Ihrem Beruf arbeiten dürfen. Diese Bescheinigung hat unterschiedliche Namen, z.B.:
EU-Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung
Bescheinigung über Art und Dauer der Berufstätigkeit im Herkunftsstaat
Tätigkeitsnachweis"

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/dokumente-...

Es muss wohl eine Umschreibung her, auch wenn mir "Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsland" nicht gerade kurz und knackig vorkommt.

Gibt es Meinungen dazu?

Proposed translations

+3
23 mins
Selected

Gleichwertigkeitsbescheinigung

Each German state offers the Kenntnisprüfung, and the format may differ slightly depending on the Bundesland. You must register for the Kenntnisprüfung at least six months before the written examination. You will be issued a certificate of eligibility (Gleichwertigkeitsbescheinigung) after passing the Kenntnisprüfung, which allows you to work as a doctor in the field of your choice in Germany.
https://www.expatrio.com/about-germany/pg-doctors-germany-pr...
Die Gleichwertigkeitsbescheinigung ist zwar kein formaler Abschluss, den jemand vor der Kammer abgelegt hat, sie drückt aber aus, dass die im Ausland erworbene Fähigkeit einem deutschen Berufsabschluss entspricht.
https://www.dgb-bildungswerk.de/sites/default/files/media/pr...
Peer comment(s):

neutral Arne Krueger : Klingt einleuchtend, allerdings steht da nix davon, dass diese Person auch in Deutschland arbeiten wird...
4 mins
agree writeaway
3 hrs
Thanks!
agree ibz
10 hrs
Danke!
agree Schtroumpf : https://aerzteglueck.de/anerkennung-des-medizinstudiums-der-...
23 hrs
Thank you!
Something went wrong...
+1
35 mins

Studienakkreditierung nach ECTS

Kommt mir in den Sinn, wenn ich den Text lese.
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