Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Annahme (aquí)
Spanish translation:
aceptación
Added to glossary by
Samanta Schneider
Dec 4, 2013 23:08
10 yrs ago
4 viewers *
German term
Annahme (aquí)
German to Spanish
Law/Patents
Law (general)
Sentencia litigio sobre pago de una letra de cambio
El texto que copio a continuación no es el que debo traducir, pero se trata de la regulación sobre letras cambiarias autríaca, así que esta es la fuente de derecho en la que se basa la sentencia. Quisiera saber en qué sentido/acepción del término "Annahme" se usa aquí.
(1) Die Verweigerung der Annahme oder der Zahlung muß durch eine öffentliche Urkunde (Protest mangels Annahme oder mangels Zahlung) festgestellt werden.
(2) Der Protest mangels Annahme muß innerhalb der Frist erhoben werden, die für die Vorlegung zur Annahme gilt. Ist im Fall des Artikels 24 Abs. 1 der Wechsel am letzten Tag der Frist zum ersten Mal vorgelegt worden, so kann der Protest noch am folgenden Tag erhoben werden.
(3) Der Protest mangels Zahlung muß bei einem Wechsel, der an einem bestimmten Tag oder bestimmte Zeit nach der Ausstellung oder nach Sicht zahlbar ist, an einem der beiden auf den Zahlungstag folgenden Werktage erhoben werden. Bei einem Sichtwechsel muß der Protest mangels Zahlung in den gleichen Fristen erhoben werden, wie sie im vorhergehenden Absatz für den Protest mangels Annahme vorgesehen sind.
(4) Ist Protest mangels Annahme erhoben worden, so bedarf es weder der Vorlegung zur Zahlung noch des Protests mangels Zahlung.
(5) Hat der Bezogene, gleichviel ob er den Wechsel angenommen hat oder nicht, seine Zahlungen eingestellt, oder ist eine Zwangsvollstreckung in sein Vermögen fruchtlos verlaufen, so kann der Inhaber nur Rückgriff nehmen, nachdem der Wechsel dem Bezogenen zur Zahlung vorgelegt und Protest erhoben worden ist.
(6) Ist über das Vermögen des Bezogenen, gleichviel ob er den Wechsel angenommen hat oder nicht, oder über das Vermögen des Ausstellers eines Wechsels, dessen Vorlegung zur Annahme untersagt ist, das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so genügt es zur Ausübung des Rückgriffsrechts, daß der gerichtliche Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt wird. Die Vorlegung der Bekanntmachung des gerichtlichen Beschlusses im Bundesanzeiger oder in dem zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen des Gerichts bestimmten Blatt ist der Vorlegung des gerichtlichen Beschlusses gleichzuachten.
Desde ya, agradezco vuestra ayuda.
Saludos,
(1) Die Verweigerung der Annahme oder der Zahlung muß durch eine öffentliche Urkunde (Protest mangels Annahme oder mangels Zahlung) festgestellt werden.
(2) Der Protest mangels Annahme muß innerhalb der Frist erhoben werden, die für die Vorlegung zur Annahme gilt. Ist im Fall des Artikels 24 Abs. 1 der Wechsel am letzten Tag der Frist zum ersten Mal vorgelegt worden, so kann der Protest noch am folgenden Tag erhoben werden.
(3) Der Protest mangels Zahlung muß bei einem Wechsel, der an einem bestimmten Tag oder bestimmte Zeit nach der Ausstellung oder nach Sicht zahlbar ist, an einem der beiden auf den Zahlungstag folgenden Werktage erhoben werden. Bei einem Sichtwechsel muß der Protest mangels Zahlung in den gleichen Fristen erhoben werden, wie sie im vorhergehenden Absatz für den Protest mangels Annahme vorgesehen sind.
(4) Ist Protest mangels Annahme erhoben worden, so bedarf es weder der Vorlegung zur Zahlung noch des Protests mangels Zahlung.
(5) Hat der Bezogene, gleichviel ob er den Wechsel angenommen hat oder nicht, seine Zahlungen eingestellt, oder ist eine Zwangsvollstreckung in sein Vermögen fruchtlos verlaufen, so kann der Inhaber nur Rückgriff nehmen, nachdem der Wechsel dem Bezogenen zur Zahlung vorgelegt und Protest erhoben worden ist.
(6) Ist über das Vermögen des Bezogenen, gleichviel ob er den Wechsel angenommen hat oder nicht, oder über das Vermögen des Ausstellers eines Wechsels, dessen Vorlegung zur Annahme untersagt ist, das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so genügt es zur Ausübung des Rückgriffsrechts, daß der gerichtliche Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt wird. Die Vorlegung der Bekanntmachung des gerichtlichen Beschlusses im Bundesanzeiger oder in dem zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen des Gerichts bestimmten Blatt ist der Vorlegung des gerichtlichen Beschlusses gleichzuachten.
Desde ya, agradezco vuestra ayuda.
Saludos,
Proposed translations
(Spanish)
3 | aceptación | Gely |
Proposed translations
31 mins
Selected
aceptación
el deudor firma la letra reconociendo la deuda
"Annahme
Der Bezogene ist vor Annahme noch nicht aus dem Wechsel verpflichtet, sondern nur ermächtigt, an den Begünstigten zu leisten. Erst wenn der Bezogene annimmt, trifft ihn die Verpflichtung aus dem Wechsel zur Zahlung. Dieses Zahlungsversprechen heißt Annahme (Akzept)."
_____
"Aceptación
La Aceptación de la letra de cambio es el acto por medio del cual el girado o librado estampa su firma en el documento, manifestando así la voluntad de obligarse cambiariamente a realizar el pago de la letra. Una vez aceptada la letra, el aceptante se convierte en el principal obligado, y se constituye en deudor cambiario de cualquier tenedor de la letra, incluso del mismo girador."
"Annahme
Der Bezogene ist vor Annahme noch nicht aus dem Wechsel verpflichtet, sondern nur ermächtigt, an den Begünstigten zu leisten. Erst wenn der Bezogene annimmt, trifft ihn die Verpflichtung aus dem Wechsel zur Zahlung. Dieses Zahlungsversprechen heißt Annahme (Akzept)."
_____
"Aceptación
La Aceptación de la letra de cambio es el acto por medio del cual el girado o librado estampa su firma en el documento, manifestando así la voluntad de obligarse cambiariamente a realizar el pago de la letra. Una vez aceptada la letra, el aceptante se convierte en el principal obligado, y se constituye en deudor cambiario de cualquier tenedor de la letra, incluso del mismo girador."
Reference:
http://de.wikipedia.org/wiki/Akzept#Annahme
http://es.wikipedia.org/wiki/Letra_de_cambio#Aceptaci.C3.B3n
Note from asker:
Gracias, Gely, como debía entregar el trabajo en el día de ayer, me pareció que esa era la acepción correcta y, por lo visto, he dado en el clavo. Gracias!! Saludos |
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Gracias, saludos"
Discussion
http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=1118&key=a&k...
y aquí:
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/annahme/