May 8 12:53
11 days ago
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French term

légataire universel

French to German Law/Patents Law (general)
Wird häufig (Doucet- Fleck, EU) mit Gesamtvermächtnisnehmer übersetzt, was mir aber nicht gefällt, weil vor dem Arbeitsgericht gegen den légataire universel (wovon es drei gibt, was eigentlich auch nicht den Definitionen entspricht) als Rechtsnachfolger eines verstorbenen Arbeitgebers geklagt wird und ein Vermächtnisnehmer in Deutschland nicht für Nachlassschulden haftet. Darüber hinaus entspricht die frz. Definition eines Légataire universel auch nicht der eines Vermächtnisnehmers (Le légataire universel a la responsabilité de gérer et de distribuer le patrimoine conformément aux instructions du testament). TermDat sagt Gesamterbe oder Universalerbe. Was meint ihr?

Discussion

Es ist schwierig, Uta bei ihren Gedankensprüngen zu folgen. Bei ihr kann man einfach nicht gewinnen.
Schtroumpf May 11:
Wie das Sprichwort so schön sagt: Einen Tod müssen wir alle sterben - auch die Übersetzer in der Erbrechtsterminologie! War jedenfalls eine interessante Frage :-)
Rita Utt (asker) May 9:
Gesamtvermächtnisnehmer (légataire universel) schreibe ich jetzt letztendlich doch, weil es ja einer ist, wobei er allerdings im französischen Recht nicht dieselbe Stellung hat wie im Deutschen und weil ich dafür auf das Europäische Justizportal als Quelle verweisen kann https://e-justice.europa.eu/166/DE/succession?FRANCE&member=...
Rita Utt (asker) May 9:
Inhaltlich wie Adrian (danke für die Quellen) Ich weiß jetzt auch, warum es so schwierig zu übersetzen ist :
Über die gesetzliche Regelung des Art. 1006 Cc hinaus hat die Rechtsprechung die Stellung des légataire universel aber bemerkenswert gestärkt, indem sie ihm ohne weitere Voraussetzungen die saisine und damit die Rechtsstellung eines (Not-)Erben zugesprochen hat.237 Dies bedeutet im praktischen Ergebnis nichts anderes, als dass die vertragsmäßige Zuwendung der gesamten quotité disponible einen wahrhaftigen Erben im Sinne des französischen Rechts hervorbringt.
Rita Utt (asker) May 9:
@Renate Diese Definition war nicht vollständig, sondern diente nur zur Unterscheidung mit dem Vermächtnisnehmer. Ein Testamentsvollstrecker erbt ja nichts, ein legataire universel bekommt etwas aus dem Nachlass.

Proposed translations

1 hr
Selected

Universalerbe bzw. -erbin (in 3 x Teilrechtsnachfolge) des Reinnachlasses

- erbt nach Steuer- und Vermäctnisabzug sowohl Mobilien (AUT: Fahrnisse) als auch Immobilien. Darum stimmt residuary legatee of chattels auf eng. ggü beneficiary / devisee of land nicht.

> wovon es drei gibt, was eigentlich auch nicht den Definitionen entspricht -> jawohl, darum in Teil- / Singularsukzession bzw. Einzel- vs. Gesamtrechtsnachfolge



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Note added at 1 hr (2024-05-08 13:58:26 GMT)
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Vermächtnisabzug..

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Note added at 3 days 6 hrs (2024-05-11 19:46:31 GMT) Post-grading
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Gesamtvermächtnisnehmer*in ist gar nicht schlecht, angenommen daß die drei jeweils ein Drittel des Gesamtreinnachlasses.
Example sentence:

IATE: LAW COM en residuary beneficiary COM de Begünstigter des Restnachlasses Begünstigter des *Reinnachlasses*

AUT: Ein \

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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank. Dein Eintrag hat mir sehr weitergeholfen, auch wenn ich mich aus den in der Diskussion genannten Gründen für eine andere Lösung entscheiden habe."
+1
15 mins

Testamentsvollstrecker

nach Deiner Definition
Peer comment(s):

agree gofink
10 mins
merci
agree Andrew Bramhall
5 hrs
merci
disagree Adrian MM. : Leider hat auch AB keine Ahnung.
3 days 6 hrs
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