Dec 6, 2006 23:53
17 yrs ago
3 viewers *
English term

note

English to German Law/Patents Law: Contract(s) Deed of settlement/remedial works
The Landlord and the Tenants agree that immediately following the date of this Deed they will each apply to HM Chief Land Registrar on form UN1 to >>enter a note of this Deed
Change log

Dec 7, 2006 08:11: Steffen Walter changed "Term asked" from "Note" to "note"

Discussion

Hans G. Liepert Dec 6, 2006:
Schuldschein ist ein Finanzinstrument, hat im Grundbuch nichts zu suchen.

Proposed translations

+1
7 mins
Selected

Vermerk/Eintrag

Ich würde meinen, dass es sich (wie in D-Land auch) um einen Eintrag im Grundbuch handelt. Sprich, es wird ein Grundpfandrecht auf dem Eigentumsblatt eingetragen. Aber ohne etwas mehr Kontext ist es schwer zu sagen. Wenn es sich um eine Finanzierung handelt, dann passt es. Wenn es um einen anderen Vertrag geht, kann vielleit auch ein Realservitut gemeint sein. Aber auch dieses ist wieder ein Vermerk/Eintrag im Grundbuch.
Hoffe das hilf
Helga
Peer comment(s):

agree Joern Gaedcke
5 mins
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke Helga.......Vermerk/Eintrag ist am besten hier.....da ich leider keine genauen Infos haben :-)"
11 mins

Sicherungseintragung

da das deutsche Grundbuch im Prinzip neben der Lage und Grösse nur Rechte und Lasten am Grundstück beinhaltet, würde ich es neutral mit Sicherungseintragung umschreiben (der Mieter will sich ja offensichtlich seinen Mietvertrag durch eine Eintragung im Charge Register absichern.
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