Glossary entry

Spanish term or phrase:

vecindad y residencia

German translation:

mit Wohn- und Amtssitz in Madrid

Added to glossary by MALTE STADTLANDER
Feb 6, 2008 16:49
16 yrs ago
15 viewers *
Spanish term

vecindad y residencia

Spanish to German Law/Patents Law (general) Notarielle Urkunde
"Ante mi, XY, Notario del Ilustre Colegio de Madrid, con *vecindad y residencia* en la Capital (...)"

Kann man das mit *mit Amtssitz in der Hauptstadt* oder *niedergelassen in der Hauptstadt* übersetzen?

DANKE
Change log

Feb 6, 2008 16:50: Tomás Cano Binder, BA, CT changed "Language pair" from "German to Spanish" to "Spanish to German"

Discussion

Veronika Neuhold Feb 6, 2008:
Vielleicht hilft das bei der Beurteilung: http://www.proz.com/kudoz/2044615

Proposed translations

+1
19 hrs
Selected

mit Wohn- und Amtssitz in Madrid

ist hier meiner Meinung nach völlig ausreichend.
Peer comment(s):

agree Montserrat Cipres Rallo : Wohnsitzt: domicilio; (Notar-)Wohnsitzt: Amtsräume según aprendí en el Sprachen- und dolmetscherinstitut (SDI) de Múnich, área de traducción jurídica
19 hrs
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Halte ich für die passende Übersetzung, Zusammen mit dem Hinweis von Daniel darüber, dass die Notare ihren Wohnsitz in ihrem Amtsbezirk haben müssen. Vielen Dank."
14 hrs

zivilrechtlich zugehörig zu Madrid und (mit) Amtsräume in der Haupstadt

Notar und Mitglied der Notarkammer in... ( ...Ilustre Colegio de Notarios de...)
La vecindad se refiere a la jurisdicción pertinente. La residencia del Notario. die Amtsräume.
Peer comment(s):

neutral DDM : passt m.E. gar nicht
6 hrs
Siento mucho que no le guiste mi respuesta, pero el derecho y las figuras en él expuestas son diferentes en los dos países. Otra cosa es que se quiera adecuar la traducción al sistema alemán. Un saludo a México
Something went wrong...
50 mins

s.u.

Hallo Malte,

ich persönlich würde hier entweder deine Version "mit Amtssitz in MADRID" oder "in Madrid bestellt/zugelassen" etc. verwenden. Wenn ich nicht irre, müssen jedenfalls deutsche Notare in ihrem Amtsbezirk wohnen, um dort als Notar tätig sein zu dürfen. Deshalb muss für deutsche Leser nicht weiter darauf eingegangen werden, dass er an seinem Amtssitz auch wohnhaft ist.

LG, Daniel

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Note added at 20 hrs (2008-02-07 13:16:50 GMT)
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Malte, würde hier wirklich von einer Erwähnung des "Wohnsitzes" absehen (es sei denn, die Übersetzung soll strikt dokumentarischer Natur sein). Ich habe vor meinem Studium in einer Notariatskanzlei gearbeitet, in der in den entsprechenden Urkunden aus den o.g. Gründen niemals vom Wohnsitz der Notare die Rede war. Auch wenn Google in vielerlei Hinsicht mit Vorsicht zu geniessen ist, finden sich in diesem Fall gute Belege, die meine Sichtweise untermauern :) ...aber letztendlich ist es deine Entscheidung!

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Note added at 4 days (2008-02-11 12:26:31 GMT) Post-grading
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Hallo Malte,
vielen Dank für dein Feedback!
Letztendlich kommt es darauf an, ob die Übersetzung dokumentarischer Natur sein oder an die Zielkultur (also Deutschland) angepasst werden soll. Deinen Ausführungen zufolge wird es wohl um die dokumentarische Übersetzung gehen :-). Vor allem bei der Beantwortung von Terminologiefragen in Bezug auf Urkunden etc. ist dies immer ein interessanter und wissenswerter Aspekt!
LG, Daniel
Note from asker:
Hallo Daniel, vielen Dank für Deine Auskünfte. Du hast mich mit Deinem Hinweis darauf, dass ein Notar auch in seinem Amtsbezirk wohnen muß, auf die richtige Fährte gebracht, denn das wußte ich nicht. Meines Erachtens ist die Übersetzung aber gerade aus diesem Grunde relevant. Denn dieser Hinweis auf den Wohnsitz nach deutschem Notarrecht überflüssig ist, so scheint er es nach spanischem Recht gerade nicht zu sein. Und da es sich schließlich um eine spanische Urkunde, nach spanischem Recht handelt, ist eine Übersetzung meines Dafürhaltens mithin angebracht. Sabine hat damit die treffende Übersetzungsantwort geleistet, auch wenn ich die Punkte gerne Dir gegeben hätte. LG, Malte
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