Jul 3, 2009 11:23
14 yrs ago
5 viewers *
English term
real property
English to German
Law/Patents
Law (general)
Klageschrift, Grundstücksrecht
Hallo, ich habe hier eine Klageschrift, in der abwechselnd von real property und nur property die Rede ist, manchmal synonym verwendet (z.B. Plaintiff's real property - Plaintiff's said property), manchmal aber auch gegenübergestellt (z.B. the real property, including improvements, hereinafter referred to as the “Property"). Es soll also wohl doch ein Unterschied gemacht werden, wie drücke ich den am besten aus? Sollte ich eins von beiden als Grundbesitz/-eigentum und das andere als Grundstück bezeichnen? Und wenn ja, welches wie? Es handelt sich um eine Schadensersatzklage von jemandem, der enteignet wurde, d.h. er will sein Grundstück zurück. Ich hoffe, jemand kann mir helfen. Vielen Dank!
Proposed translations
(German)
3 +9 | unbewegliches Eigentum | Derek Gill Franßen |
4 +6 | Immobilien | Hans G. Liepert |
4 -3 | Brutto- /Nettoeigentum | hanse |
Proposed translations
+9
5 mins
Selected
unbewegliches Eigentum
Der Gegenstuck ist "personal property", d.h. bewegliches Eigentum.
Das Wort "property" würde ich einfach als "Eigentum" übersetzen, zumal der Begriff im Text definiert wird.
Reference: Erfahrung
Das Wort "property" würde ich einfach als "Eigentum" übersetzen, zumal der Begriff im Text definiert wird.
Reference: Erfahrung
Peer comment(s):
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Katja Schoone
: Yep, vor allem, weil nicht klar ist, ob es sich um ein Grundstück oder eine Immobilie handelt
3 mins
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agree |
Steffen Walter
: Wie wär's als Alternative mit "dingliches E."?
5 mins
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Hans G. Liepert
: mit Steffen, und für Katja: Grundstücke sind Immobilien (oder kennst Du mobile Grundstücke ? ;0)
25 mins
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hanse
: stimmt, richtig
51 mins
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DDM
2 hrs
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Benjamin Lunau
: damit kann man auch die Begriffsstaffelung gut darstellen: dingliches Eigentum --> besagtes Eigentum --> dingliches Eigentum einschließlich aller Ein- und Umbauten, im Folgenden als "Eigentum" bezeichnet
3 hrs
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SelecTra
2 days 21 hrs
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agree |
robin25
3 days 18 hrs
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Harald Moelzer (medical-translator)
5 days
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Habe mich für diese Antwort entschieden, vielen Dank für die Hilfe! Und danke auch an alle anderen, die sich hier so aktiv beteiligt haben! "
+6
33 mins
Immobilien
"Eine Immobilie oder Liegenschaft ist eine nicht bewegliche Sache, nämlich ein Grundstück sowie dessen Bestandteile, inklusive Gebäude und Zubehör. Das Wort Immobilie leitet sich aus dem Lateinischen in-mobilis für unbeweglich ab."
Peer comment(s):
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Derek Gill Franßen
: This would also work. =)
4 mins
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danke, Derek
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Colin Rowe
11 mins
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danke
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DDM
1 hr
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danke
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Benjamin Lunau
: korrekt und konzis
3 hrs
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danke, Benjamin
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Steffen Walter
: Oder so.
3 hrs
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danke, Steffen
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Rolf Keiser
3 hrs
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danke
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disagree |
hanse
: die Negation im lateinischen ist "i-mobilus" und nicht "in-mobilis". "Schätzungswert" wäre auch angebrachter als schlicht "Sache" denn es geht ja um den Wert. §406 BGB
6 hrs
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Selten so einen Quatsch gehört, habe trotzdem im Schellers lateinisch-deutsches Handlexicon (1806) nachgesehen. immobilis ~ unbeweglich aus in mobilis. Da das Latein die Konsonantenfolge nm nicht kennt´, folglich immobilis, dto bei Menge und Heinichen
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Katja Schoone
: oder so, (hanse: siehe oben)
7 hrs
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Danke, Katja
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52 mins
Brutto- /Nettoeigentum
Hallo,
eine sehr gute Frage. Hat jedoch nichts mit bewegliches oder unbewegliches Eigentum zu tun.
"Property" ist hier eindeutig der Oberbegriff für "real property".
Property meint das Brutto-Eigentum. Z.B. Haus mit Garage und Fahrrad des Kumpels in der Garage.
Real property meint das bereinigte, das Netto-Eigentum. Z.B. Haus mit Garage.
MfG,
Johann
eine sehr gute Frage. Hat jedoch nichts mit bewegliches oder unbewegliches Eigentum zu tun.
"Property" ist hier eindeutig der Oberbegriff für "real property".
Property meint das Brutto-Eigentum. Z.B. Haus mit Garage und Fahrrad des Kumpels in der Garage.
Real property meint das bereinigte, das Netto-Eigentum. Z.B. Haus mit Garage.
MfG,
Johann
Peer comment(s):
neutral |
Hans G. Liepert
: Das meinst Du doch nicht im Ernst? Du meinst, man habe das Grundstück, das Haus mit den Möbeln und das Fahrrad des Kumpels beschlagnahmt? Welcher Rechtskreis soll das denn sein? Fremdeigentum gehört noch nicht einmal ansatzweise zum Eigentum.
1 hr
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disagree |
Steffen Walter
: Nein, "real property" bezeichnet dingl. Eigentum/Immobilien. Brutto-/Nettobetrachtungen haben damit rein gar nichts zu tun. Gibt es ernstzunehmende Quellen für diese Behauptung? Vgl. http://www.proz.com/kudoz/789186 + http://www.proz.com/kudoz/2934787
3 hrs
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neutral |
Katja Schoone
: Kannst du das irgendwie belegen, das ist doch mit Verlaub, non-sens
7 hrs
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disagree |
Andrea Hauer
: mit Hans, Steffen und Katja
1 day 10 hrs
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disagree |
SelecTra
: mit Hans, Steffen, Katja u. Andrea
2 days 21 hrs
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Discussion
http://de.wikipedia.org/wiki/Bruttowertschöpfung
Schwer zu vorstellen aber selbst Eigentum unterliegt einem gewissen Verschließ, Wertschwankung, usw. Für die Erklärung dieser letzteren Begriffe hilft einfach googeln. Ja es liegt tatsächlich eine unrechtmäßige Enteignung vor. Leider ist das Gesetz (d.h. Berufung auf BGB) im Einzelfall unwirksam. Es hilft nur das Einreihen zu vergleichbare Einzelfälle.
Wenn die Nachkommen zu Unrecht enteignet wurden, haben sie natürlich einen einen Anspruch auf Rückübertragung.