Jul 3, 2009 11:23
14 yrs ago
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English term

real property

English to German Law/Patents Law (general) Klageschrift, Grundstücksrecht
Hallo, ich habe hier eine Klageschrift, in der abwechselnd von real property und nur property die Rede ist, manchmal synonym verwendet (z.B. Plaintiff's real property - Plaintiff's said property), manchmal aber auch gegenübergestellt (z.B. the real property, including improvements, hereinafter referred to as the “Property"). Es soll also wohl doch ein Unterschied gemacht werden, wie drücke ich den am besten aus? Sollte ich eins von beiden als Grundbesitz/-eigentum und das andere als Grundstück bezeichnen? Und wenn ja, welches wie? Es handelt sich um eine Schadensersatzklage von jemandem, der enteignet wurde, d.h. er will sein Grundstück zurück. Ich hoffe, jemand kann mir helfen. Vielen Dank!

Discussion

Katja Schoone Jul 3, 2009:
@ hanse Also, erst mal ist ein Widerspruch nicht angebracht nur weil man meint die Herleitung des Begriffs sei falsch und 2. ist sie das hier nicht, im-mobilis ist korrekt. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie
hanse Jul 3, 2009:
Brutto/Nettowert @ Hans G. Es handelt sich um den Brutto/Nettowert des Eigentums nicht um die Begriffe an sich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bruttowertschöpfung
Schwer zu vorstellen aber selbst Eigentum unterliegt einem gewissen Verschließ, Wertschwankung, usw. Für die Erklärung dieser letzteren Begriffe hilft einfach googeln. Ja es liegt tatsächlich eine unrechtmäßige Enteignung vor. Leider ist das Gesetz (d.h. Berufung auf BGB) im Einzelfall unwirksam. Es hilft nur das Einreihen zu vergleichbare Einzelfälle.
Hans G. Liepert Jul 3, 2009:
@Ulrike Ich würde dem wirklich keinen zu grossen Wert beimessen, im Deutschen wird auch von Grund und Boden gesprochen, wo eindeutig nur Grundstücke gemeint sind. Und wir sprechen im Sachenrecht des BGB ebenfalls von Eigentum und Grundeigentum, ohne gedanklich eine grossen Unterschied zu machen (vgl. zB § 905 BGB)
Wenn die Nachkommen zu Unrecht enteignet wurden, haben sie natürlich einen einen Anspruch auf Rückübertragung.
Hans G. Liepert Jul 3, 2009:
@ hanse Woher kommen denn die Begriffe Bruttoeigentum/Nettoeigentum?
Steffen Walter Jul 3, 2009:
Improvements "Improvements" bezeichnet hier m. E. keine "Verbesserungen", sondern ist die Kurzform von "tenant improvements", also Mietereinbauten.
hanse Jul 3, 2009:
Interessant finde ich die Bemerkung "including improvements". Also einschließlich Verbesserugen. Es handelt sich also um die Gegenüberstellung des Verkehrswertes/Nennwertes des einen und selben Eigentums egal was für eine Form dieses haben mag (Haus, Grundstück, Wohnbobil...). Klar, ein Brutto/Nettounterschied.
Ulrike Schier (asker) Jul 3, 2009:
Mir ist der Unterschied auch nicht so klar... deshalb wundert mich auch, dass überhaupt einer gemacht wird. Zur Erläuterung: es handelt sich um die Tochter eines Ehepaares, das 1938 enteignet wurde (durch Zwangsverkauf von Grundstück samt Haus) und dieses Grundstück jetzt zurückfordert. Also sie ist nicht Besitzer/Eigentümer, sondern deren Nachfahre. Das hilft mir allerdings trotzdem nicht bei der Frage, warum da real property und property so unterschieden wird.
Hans G. Liepert Jul 3, 2009:
properta/real property macht in diesem Zusammenhang wirklich keinen Unterschied, der Unterschied zwischen Grundstück und Grundbesitz/-eigentum wäre mir hier sowieso schleierhaft: Als Besitzer wäre er nicht der Eigentümer, er könnte also nicht "enteignet" worden sein.

Proposed translations

+9
5 mins
Selected

unbewegliches Eigentum

Der Gegenstuck ist "personal property", d.h. bewegliches Eigentum.

Das Wort "property" würde ich einfach als "Eigentum" übersetzen, zumal der Begriff im Text definiert wird.

Reference: Erfahrung
Peer comment(s):

agree Katja Schoone : Yep, vor allem, weil nicht klar ist, ob es sich um ein Grundstück oder eine Immobilie handelt
3 mins
agree Steffen Walter : Wie wär's als Alternative mit "dingliches E."?
5 mins
agree Hans G. Liepert : mit Steffen, und für Katja: Grundstücke sind Immobilien (oder kennst Du mobile Grundstücke ? ;0)
25 mins
agree hanse : stimmt, richtig
51 mins
agree DDM
2 hrs
agree Benjamin Lunau : damit kann man auch die Begriffsstaffelung gut darstellen: dingliches Eigentum --> besagtes Eigentum --> dingliches Eigentum einschließlich aller Ein- und Umbauten, im Folgenden als "Eigentum" bezeichnet
3 hrs
agree SelecTra
2 days 21 hrs
agree robin25
3 days 18 hrs
agree Harald Moelzer (medical-translator)
5 days
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Habe mich für diese Antwort entschieden, vielen Dank für die Hilfe! Und danke auch an alle anderen, die sich hier so aktiv beteiligt haben! "
+6
33 mins

Immobilien

"Eine Immobilie oder Liegenschaft ist eine nicht bewegliche Sache, nämlich ein Grundstück sowie dessen Bestandteile, inklusive Gebäude und Zubehör. Das Wort Immobilie leitet sich aus dem Lateinischen in-mobilis für unbeweglich ab."
Peer comment(s):

agree Derek Gill Franßen : This would also work. =)
4 mins
danke, Derek
agree Colin Rowe
11 mins
danke
agree DDM
1 hr
danke
agree Benjamin Lunau : korrekt und konzis
3 hrs
danke, Benjamin
agree Steffen Walter : Oder so.
3 hrs
danke, Steffen
agree Rolf Keiser
3 hrs
danke
disagree hanse : die Negation im lateinischen ist "i-mobilus" und nicht "in-mobilis". "Schätzungswert" wäre auch angebrachter als schlicht "Sache" denn es geht ja um den Wert. §406 BGB
6 hrs
Selten so einen Quatsch gehört, habe trotzdem im Schellers lateinisch-deutsches Handlexicon (1806) nachgesehen. immobilis ~ unbeweglich aus in mobilis. Da das Latein die Konsonantenfolge nm nicht kennt´, folglich immobilis, dto bei Menge und Heinichen
agree Katja Schoone : oder so, (hanse: siehe oben)
7 hrs
Danke, Katja
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-3
52 mins

Brutto- /Nettoeigentum

Hallo,
eine sehr gute Frage. Hat jedoch nichts mit bewegliches oder unbewegliches Eigentum zu tun.

"Property" ist hier eindeutig der Oberbegriff für "real property".

Property meint das Brutto-Eigentum. Z.B. Haus mit Garage und Fahrrad des Kumpels in der Garage.

Real property meint das bereinigte, das Netto-Eigentum. Z.B. Haus mit Garage.

MfG,
Johann
Peer comment(s):

neutral Hans G. Liepert : Das meinst Du doch nicht im Ernst? Du meinst, man habe das Grundstück, das Haus mit den Möbeln und das Fahrrad des Kumpels beschlagnahmt? Welcher Rechtskreis soll das denn sein? Fremdeigentum gehört noch nicht einmal ansatzweise zum Eigentum.
1 hr
disagree Steffen Walter : Nein, "real property" bezeichnet dingl. Eigentum/Immobilien. Brutto-/Nettobetrachtungen haben damit rein gar nichts zu tun. Gibt es ernstzunehmende Quellen für diese Behauptung? Vgl. http://www.proz.com/kudoz/789186 + http://www.proz.com/kudoz/2934787
3 hrs
neutral Katja Schoone : Kannst du das irgendwie belegen, das ist doch mit Verlaub, non-sens
7 hrs
disagree Andrea Hauer : mit Hans, Steffen und Katja
1 day 10 hrs
disagree SelecTra : mit Hans, Steffen, Katja u. Andrea
2 days 21 hrs
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