Oct 10, 2011 11:06
12 yrs ago
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French term

signature collective

French to German Law/Patents Law: Patents, Trademarks, Copyright Auszug aus dem Handelsregister
Hallo,

in einem Handelsregisterauszug (aus dem Internet) sind die zeichnungsberechtigten Personen des Unternehmens aufgeführt.
Unter der Spalte "Mode Signature" kommt zweimal der Vermerk "signature collective à 2" (bzw. dreimal "procuration collective à 2") vor. Mir ist klar, was damit gemeint ist, ich bin mir aber unsicher, was den deutschen Fachbegriff angeht:

Kollektive / Gemeinschaftliche / Gemeinsame / Solidarische Zeichnungsberechtigung?

Danke für Hinweise!

Discussion

Claus Sprick Oct 10, 2011:
mit Christian: "mit Kollektivunterschrift zu zweien" ist offenbar die absolut übliche Formulierung in der Schweiz, siehe die zahllosen Beispiele in:
http://www.zefix.ch/shabpdf/2000/041-28022000-1.pdf
Claus Sprick Oct 10, 2011:
Schweiz: Art. 555 OR spricht von Vertretung "in Gemeinschaft mit";
vgl. auch Art. 460 OR:
Die Prokura kann auf den Geschäftskreis einer Zweigniederlassung
beschränkt werden.
2 Sie kann mehreren Personen zu gemeinsamer Unterschrift erteilt
werden (Kollektiv-Prokura), mit der Wirkung, dass die Unterschrift
des Einzelnen ohne die vorgeschriebene Mitwirkung der übrigen nicht
verbindlich ist.

Christian Weber Oct 10, 2011:
Schweiz? Dann ist das möglich: "Kollektivunterschrift zu zweien"

http://de.wikipedia.org/wiki/Kollektivgesellschaft_(Schweiz)

Proposed translations

2 days 23 hrs
Selected

Kollektivunterschrift zu zweien

siehe Diskussion
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gemeinsame Zeichnung

z.B. von 2 Geschäftsführern oder 1 Geschäftsführer + 1 Prokuruisten ("gemeinsam vertretungs-/ zeichnungsbefugt"
Note from asker:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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