Glossary entry

Dutch term or phrase:

primair vs. subsidiair

German translation:

primär vs. hilfsweise

Added to glossary by Alicja Bloemer
Nov 7, 2013 11:01
10 yrs ago
2 viewers *
Dutch term

primair vs. subsidiair

Dutch to German Law/Patents Law (general) Urteil
Van de zijde van de verdediging is — bij wijze van preliminair verweer overeenkomstig de overgelegde pleitnotities — *primair* aangevoerd dat de officier van justitie niet-ontvankelijk dient te worden verklaard in de vervolging....

- - - -

*Subsidiair* heeft de verdediging betoogd dat het voorgaande moet leiden tot bewijsuitsluiting van alle door de getuigen en verdachten bij het UWV en de FIOD afgelegde verklaringen, althans meer subsidiair dat een aantal van deze verklaringen niet voor het bewijs mag worden gebruikt. Uiterst s*ubsidiair* heeft de verdediging bepleit dat de onherstelbare vormverzuimen middels strafverlaging moeten worden gecompenseerd.

Mit diesen zwei Worten habe ich immer meine Probleme. Wie sollte man diese am besten übersetzen?
Danke!

Discussion

Michael Eulenhaupt Nov 10, 2013:
Hallo Marian, du hast die Punkte zurecht verdient, habe das nochmals geprüft, es heißt in der Tat "hilfsweise":

https://www.google.de/#q="hilfsweise wird beantragt"
https://www.google.de/#q="ersatzweise wird beantragt"&spell=...

das Zahlenverhältnis der Treffer ist über jeden Zweifel erhaben.

Habe das bisher immer mit "ersatzweise" übersetzt (wie es auch in der "Heiligen Schrift" der niederländisch-deutschen Jura-Übersetzer: Langendorff steht), mich aber nun eines Besseren belehren lassen.

Übrigens ist das ein gutes Bsp. für die meines Erachtens grundsätzlich bestehenden Einwände des Arbeitens mit TMs (Trados): Steht da erst einmal eine falsche (oder wie hier, suboptimale) Übersetzung drin, bleibt sie meist auch dort, um in weiteren Übersetzungsarbeiten wieder und wieder zu erscheinen.
Marian Pyritz Nov 7, 2013:
@ Michael: Wichtig für die Fragestellerin ist in diesem Fall m.E. zu wissen, dass "primair" durchaus mit "primär" übersetzt werden kann und in der Gerichtssprache ein geläufiger Begriff ist. So wird gern davon gesprochen, dass primär der Hauptantrag gestellt wird und der Hilfsantrag nur, wenn der Hauptantrag nicht greift. Der Begriff "Hilfsantrag" ist auch wieder ein Hinweis dafür, dass wir mit "hilfsweise" richtig liegen.
Michael Eulenhaupt Nov 7, 2013:
@ Marian: du hast schon recht: die beschuldigte Partei hat zunächst zu ihrer Verteidigung angeführt, die Klage des Staatsanwalts (es handelt sich hier um eine Steuerstrafsache, also einen Grenzbereich zwischen Verwaltungs- und Strafrecht) für unzulässig zu erklären und dann ersatzweise (ode hilfsweise, meinetwegen) die Unzulässigkeit der Beweisverwertung (da wohl die Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung als zweifelhaft erachtet wird) verlangt. Des Weiteren hat die Verteidigung darüber hinaus angeführt, einen nicht heilbaren Formmangel bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, d.h. durch eine Herabsetzung des Strafmaßes auszugleichen. Soweit zum konkreten Fall.
Aber zu der konkreten Frage: In den allermeisten Fällen stellt sich dieses Übersetzungsproblem ja in zivilrechtlichen (oder rein verwaltungsrechtlichen) Zusammenhängen und da ist schon von Anträgen die Rede.

http://de.wikipedia.org/wiki/Klageantrag

Proposed translations

1 hr
Selected

primär vs. hilfsweise

In diesem Fall werden keine weiteren Anträge gestellt, sondern es wird primär bzw. hilfsweise etwas von den Anwälten ausgeführt bzw. vorgebracht (Hilfsvorbringen - siehe auch Link).

"Ersatzweise" kenne ich als Begriff bei der Strafzumessung in Urteilen, z.B. € xxx Geldstrafe ersatzweise xxx Tage Freiheitsstrafe.

Peer comment(s):

neutral Michael Eulenhaupt : Hallo Marian, siehe meinen Senf zur Mahlzeit unter "Diskussionsbeiträge" ;-)
1 hr
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Herzlichen Dank. Deine Antwort war wie immer die beste und auch am besten begründet. "
+3
19 mins

hilfsweise

Ich kenne als Standardformulierung "hilfsweise": Falls das Gericht dem Antrag auf A nicht stattgibt, beantrage ich *hilfsweise* B.
Für das Gegenteil ("primair") kenne ich keine Standardformulierung und würde es je nach Kontext einfach weglassen oder mit "zunächst", "vorzugsweise" o. ä. übersetzen.
Peer comment(s):

agree Kristel Kruijsen : eens
8 mins
agree Susanne Bittner : z. a. Langendorff: erste, zweite, dritte Alternative
55 mins
agree Marian Pyritz : was "hilfsweise" betrifft
1 hr
Something went wrong...
+1
43 mins

(Haupt-)Antrag ... ersatzweise

Aus dem unten angegebenen Beispiel sollte das klar werden. Es handelt sich da um Anträge eines Klägers. Bezüglich der Verteidigungseinrede eines Beklagten funktioniert dies aber auf die gleiche Weise:

Die klagende Partei oder die sich verteidigende fordert in ihrer Klageschrift, bzw. in ihrer Gegenschrift, die Verurteilung der beklagten Partei, bzw. die Zurückweisung der Klage und führt dazu Gründe an (Anträge). Sollte das angeführte primäre Klage- bzw. Verteidigungsvorbringen vom Gericht zurückgewiesen werden, hat man als Kläger bzw. Beklagter ersatzweise noch sozusagen ein oder mehrere weitere Eisen im Feuer um die verlangte Verurteilung bzw. Zurückweisung derselben durch das Gericht herbeizuführen.

--------------------------------------------------
Note added at 3 Tage7 Stunden (2013-11-10 18:40:03 GMT) Post-grading
--------------------------------------------------

Habe das nochmals überprüft, es heißt "hilfsweise", siehe im Kommentarbereich ...


https://www.google.de/#q="hilfsweise wird beantragt"
https://www.google.de/#q="ersatzweise wird beantragt"&spell=...
Peer comment(s):

agree Susanne Bittner : Steht in der Neuauflage.
31 mins
mein Langendorff gibt als Übersetzung für *subsidiair* ersatzweise ;-) aber es ist Erbsenzählen, denn semantisch gibt es da wohl keinen Unterschied, vgl. etwa "Substitutionsprinzip" in der VW-Lehre, "Subsidiaritätsgrundsatz" in der Staatsrechtslehre usw.
Something went wrong...
Term search
  • All of ProZ.com
  • Term search
  • Jobs
  • Forums
  • Multiple search